1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von JAMT durch registrierte Mitglieder sowie – in den hierfür ausdrücklich bezeichneten Abschnitten – für Restaurantpartner, Restaurantgruppen und Ambassadors. Anbieter ist die Just a Meal Together (JAMT) – ein Produkt der KE IT Solutions, Haslangstraße 43, 80689 München, Inhaber: Korbinian Eder. Abweichende individuelle Vereinbarungen mit Geschäftskunden gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
2. Gegenstand von JAMT
JAMT stellt eine digitale Plattform zur Verfügung, über die Nutzer gemeinsame Mahlzeiten, Treffen und Events finden, erstellen und organisieren können. JAMT vermittelt soziale Begegnungen und stellt technische Funktionen bereit. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist JAMT weder Veranstalter des einzelnen Treffens noch Betreiber des jeweiligen Restaurants und schuldet weder das Zustandekommen eines Treffens noch einen bestimmten persönlichen oder wirtschaftlichen Erfolg.
3. Registrierung, Mindestalter und Nutzerkonto
JAMT ist zum Start ausschließlich für volljährige Personen ab 18 Jahren vorgesehen. Für Community-Funktionen ist ein persönliches Konto erforderlich. Angaben müssen wahrheitsgemäß und aktuell sein. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
4. Profil und Sichtbarkeit
Der Vorname ist als Pflichtangabe vorgesehen. Mitglieder können weitere Profilangaben hinterlegen und deren Sichtbarkeit im Rahmen der angebotenen Einstellungen steuern. Mitglieder sind für die Rechtmäßigkeit der von ihnen eingestellten Inhalte verantwortlich.
5. Meals, Events, Gruppen und Treffpunkte
Mitglieder können Treffen erstellen oder daran teilnehmen. Angaben zu Termin, Treffpunkt und Teilnehmerzahl sind möglichst verlässlich zu halten. Zusagen sollen nur erfolgen, wenn eine Teilnahme ernsthaft beabsichtigt ist. Andere Teilnehmer sind bei Änderungen oder Absagen möglichst frühzeitig zu informieren.
6. Restaurants und Reservierungen
Die Auswahl oder Nennung eines Restaurants auf JAMT begründet nicht automatisch eine Reservierung. Soweit JAMT künftig eine ausdrückliche Reservierungs- oder Buchungsfunktion bereitstellt, gelten die dort angezeigten Bedingungen. Verträge über Speisen, Getränke oder Leistungen des Restaurants kommen grundsätzlich zwischen Gast und Restaurant zustande.
7. Community-Regeln
JAMT steht für respektvolle, freiwillige und sichere Begegnungen. Unzulässig sind insbesondere Belästigungen, Drohungen, diskriminierende oder rechtswidrige Inhalte, Identitätstäuschung, Spam, unerlaubte Werbung, missbräuchliche Datensammlung sowie die Nutzung der Plattform zu rechtswidrigen Zwecken.
8. Inhalte und Nutzungsrechte
Wer Inhalte hochlädt oder veröffentlicht, muss über die dafür erforderlichen Rechte verfügen. Das Mitglied räumt JAMT die zur technischen Speicherung, Darstellung und Bereitstellung innerhalb der Plattform erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte für die Dauer der Bereitstellung ein.
9. Moderation, Meldung und Sperrung
JAMT kann gemeldete oder auffällige Inhalte und Konten prüfen und bei Verstößen Inhalte entfernen, Funktionen beschränken, Konten vorübergehend sperren oder – bei erheblichen bzw. wiederholten Verstößen – kündigen, soweit dies rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist.
10. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
JAMT entwickelt die Plattform fort und kann Funktionen ändern, ergänzen oder technisch anpassen, soweit dadurch wesentliche vertragliche Leistungen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann technisch nicht garantiert werden.
11. JAMT PREMIUM für Mitglieder
Die grundlegenden Community-Funktionen – insbesondere das Finden, Erstellen und Besuchen von Meals – sollen auch ohne PREMIUM nutzbar bleiben. JAMT kann ergänzende kostenpflichtige Komfortfunktionen unter der Bezeichnung JAMT PREMIUM anbieten. Geplant sind 4,99 € pro Monat oder 49,90 € pro Jahr. Der bei Vertragsschluss angezeigte Leistungsumfang und Preis ist maßgeblich. Für Verbraucherverträge gelten die gesetzlichen Informations-, Kündigungs- und Widerrufsrechte.
12. Restaurantpartnerschaften – Pakete
Für Restaurants stehen JAMT PARTNER, JAMT PARTNER PLUS und JAMT PREMIUM zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss angezeigten Angebot bzw. einer individuellen Vereinbarung. Paketabhängige Zusatzfunktionen können im Backoffice als Vorschau sichtbar sein; ihre produktive Veröffentlichung setzt das hierfür erforderliche Paket voraus.
13. Reguläre Restaurantpartnerschaften, Preise und Laufzeit
Reguläre Restaurantpartnerschaften haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich im Voraus zum regulären Paketpreis oder jährlich im Voraus mit dem bei Vertragsschluss ausgewiesenen Jahresvorteil. Nach der Erstlaufzeit verlängert sich die Partnerschaft bei halbjährlicher Abrechnung um jeweils sechs Monate; bei erneut gewählter Jahresabrechnung um zwölf Monate. Maßgeblich sind die beim Vertragsschluss angezeigten Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
14. Founding Partner
Der Status „JAMT Founding Partner“ ist ausschließlich Restaurantstandorten in München und Augsburg vorbehalten und dauerhaft auf insgesamt 80 ursprüngliche Partnerrestaurants begrenzt: 50 in München und 30 in Augsburg. Voraussetzung ist eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und ein zum Abschlusszeitpunkt verfügbarer Founding-Platz. Der vereinbarte Founding-Preis bleibt nur bei ununterbrochen fortgeführter Partnerschaft erhalten. Mit wirksamer Kündigung endet die Lifetime-Preisgarantie endgültig. Bei einem späteren Wiedereinstieg gelten ausschließlich die dann angebotenen Konditionen.
15. JAMT Early Partner
Restaurantstandorte außerhalb München und Augsburg können bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten einen der auf insgesamt 50 Standorte begrenzten JAMT Early-Partner-Plätze erhalten. Early Partner erhalten die beim Abschluss ausgewiesenen Einführungskonditionen, jedoch keinen Founding-Partner-Status und keine regionale Founding-Kennzeichnung. Voraussetzung ist ein zum Zeitpunkt des Zahlungsabschlusses verfügbarer Early-Partner-Platz.
16. Reservierung limitierter Partnerstatus
Bei Founding- und Early-Partner-Angeboten kann JAMT den verfügbaren Status für den Zeitraum des unmittelbar eingeleiteten Zahlungsvorgangs vorübergehend reservieren. Die endgültige Vergabe erfolgt nach erfolgreichem Zahlungseingang. Wird die Zahlung nicht erfolgreich abgeschlossen oder läuft die Reservierungsfrist ab, kann der Platz wieder freigegeben werden.
17. Vertragsschluss und Zahlung
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vertragspartner den als zahlungspflichtig gekennzeichneten Abschlussbutton betätigt und der Zahlungsvorgang erfolgreich bestätigt wird, soweit im konkreten Bestellprozess nichts Abweichendes angegeben ist. Der Zahlungseingang wird serverseitig anhand der Rückmeldung des eingesetzten Zahlungsdienstleisters geprüft. Eine bloße Rückleitung des Browsers auf die JAMT Website gilt nicht als Zahlungsbestätigung.
18. Restaurant-Verifizierung und Freischaltung
JAMT ist berechtigt, die angegebenen Unternehmens- und Restaurantdaten vor der vollständigen öffentlichen Freischaltung auf Plausibilität und Richtigkeit zu prüfen. Die Verifizierung erfolgt in der Regel innerhalb von bis zu zwei Werktagen nach bestätigtem Zahlungseingang. Nach bestätigter Zahlung können Vertrag und reservierter Partnerstatus bereits aktiv sein und ein Zugang zum Restaurant-Portal bereitgestellt werden; die öffentliche Darstellung und verifizierungsabhängige Funktionen können bis zum Abschluss der Prüfung eingeschränkt bleiben.
Kann ein Restaurant nicht erfolgreich verifiziert werden, nimmt JAMT Kontakt mit dem Vertragspartner auf. Ergibt sich, dass kein realer oder berechtigt angemeldeter Gastronomiebetrieb vorliegt, kann JAMT die Freischaltung verweigern und den Vertrag rückabwickeln. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall grundsätzlich erstattet; gesetzliche Rechte sowie Ansprüche bei vorsätzlichem Missbrauch oder Betrug bleiben unberührt.
19. Starter- und Marketingmaterialien
Partner können je nach Angebot physische Starter- oder Marketingmaterialien erhalten. Umfang, Stückzahl und Ausführung ergeben sich aus dem konkreten Paket bzw. Aktionsangebot. Der Versand erfolgt nach erfolgreichem Vertragsabschluss und nach Maßgabe des jeweiligen Angebots.
20. Regionale Startpreis-Aktionen
JAMT kann für neu erschlossene Städte zeitlich begrenzte Startpreise anbieten. Solche Aktionen begründen keinen Founding-Partner-Status, sofern dies nicht ausdrücklich anders bezeichnet wird.
21. Restaurantgruppen und Ketten
Bei Restaurantgruppen wird jeder teilnehmende Standort separat lizenziert. JAMT kann individuelle Konditionen je Standort, Paket, Laufzeit und Zahlungsweise vereinbaren. Solche Gruppenpreise sind Sonderkonditionen; allgemeine Zahlungsrabatte gelten nicht zusätzlich, sofern der individuelle Vertrag nichts anderes vorsieht.
22. Restaurantinhalte, Specials und Community Tables
Restaurantpartner sind für Richtigkeit, Verfügbarkeit, Preise, Zeiträume und rechtliche Zulässigkeit ihrer veröffentlichten Angebote verantwortlich. JAMT kann Inhalte bei offensichtlichen Verstößen oder Missbrauch zurückhalten oder entfernen.
23. Paketwechsel, Upgrades und Downgrades
Ein Upgrade in ein höheres Paket ist jederzeit möglich. Bereits vorausbezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden angerechnet; für den Restzeitraum wird nur die anteilige Differenz berechnet. Ein Downgrade ist frühestens nach Ablauf der ersten zwölf Vertragsmonate und anschließend zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich.
24. Ambassador-Programm
Der Ambassador-Bereich ist nicht öffentlich. Eine erste Provision wird nur fällig, wenn ein vermitteltes Restaurant tatsächlich einen Partnervertrag abgeschlossen hat und der vereinbarte Zahlungseingang bestätigt wurde. Bei Storno oder Nichtzahlung entsteht keine Provision. Eine weitere Provision kann nach sechs Monaten entstehen, sofern das Restaurant weiterhin zahlender JAMT Partner ist.
25. Kündigung und Vertragsende
Mitglieder können ihr Konto nach den angebotenen Funktionen und gesetzlichen Vorgaben kündigen. Für kostenpflichtige Restaurantverträge gelten Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist des konkreten Vertrags. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
26. Haftung
JAMT haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. JAMT übernimmt keine Verantwortung für das persönliche Verhalten anderer Nutzer oder die eigenständigen Leistungen von Restaurants, soweit JAMT hierfür rechtlich nicht einzustehen hat.
27. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
28. Änderungen der Bedingungen
Änderungen dieser Bedingungen erfolgen nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen. Bei wesentlichen Änderungen werden betroffene Nutzer bzw. Vertragspartner in geeigneter Weise informiert.
29. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Unternehmer kann – soweit rechtlich zulässig und wirksam vereinbart – ein Gerichtsstand am Sitz von JAMT vereinbart werden. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.
